Unfallregulierung

Ob „Blechschaden“ oder schwere Verletzungen, ein Unfall ist für beide Seiten ein herausragendes Ereignis.

Die wesentliche Frage ist die Frage nach dem Verschulden. Habe ich eine Mitschuld? In welcher Höhe hat die gegnerische Haftpflichtversicherung meinen Schaden zu zahlen? Welche Schadenspositionen kann ich geltend machen?

In solchen Fällen, in denen Sie keine oder nur eine geringe Schuld haben, ist es sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und zwar von Anfang an, auch wenn sich die Versicherung bereits kurz nach dem Unfall bei Ihnen telefonisch meldet und so manches verspricht. Sie wird nicht immer ihren Schaden so regulieren, wie sie dies verlangen könnten und sie wird Sie auch nicht auf Möglichkeiten der Regulierung hinweisen und Sie eingehend beraten. Dies würde sie ja nur Geld kosten, nämlich Geld, was Ihnen zusteht.

Ich berate und reguliere Unfälle meiner Mandantschaft seit über 13 Jahren und bilde mich auf diesem Rechtsgebiet nicht nur anhand der einschlägigen Fachliteratur stetig fort.
Zudem halte ich selber Vorträge im Bereich des Verkehrsrechts im Rahmen des BKrfQG.

Vertrauen Sie mir die Regulierung Ihres Unfallschadens an und ich werde diesen von Anfang an in Ihrem Interesse regulieren und mit Ihnen die einzelnen Schritte und Möglichkeiten besprechen.
In den Fällen, bei denen Sie keine Schuld haben, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung zudem die Kosten des Anwaltes. Also scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren.