Arbeitsrecht

Kündigung, Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsrecht ist sehr stark geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Parteien haben grundsätzlich ihren Anwalt selber zu zahlen, mit Ausnahmen. Es besteht u.U. die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier sehr sinnvoll.
Häufig geht es um die Wirksamkeit einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung, aber auch um die Frage, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann.
Wann ist eine Abfindung zu zahlen und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus, den man nicht nehmen konnte? Kann ich einfach freigestellt werden? Macht mir das Arbeitsamt Probleme, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe oder ich selber kündige?

Achtung: Ab Erhalt der Kündigung kann man sich nur innerhalb einer Frist von drei Wochen gegen die Kündigung wehren.

Achtung: Es gibt viele Verträge mit Ausschlussfristen, die jede Partei kennen und berücksichtigen muss, sofern die Klausel gültig ist.

 

Zeugnis

Ist das Zeugnis eigentlich ein qualifiziertes Zeugnis mit einer guten Note, oder ist es gerade noch durchschnittlich?

 

Abmahnung

Soll ich gegen eine Abmahnung vorgehen, oder erst später?

 

Haftung

Kann von mir die Haftung für einen von mir verursachten Schaden verlangt werden? In welcher Höhe kann dies der Arbeitgeber von mir verlangen?