Angaben nach §5 TMG und DL-InfoV:
Ulrich E. Fischer
Rechtsanwalt
Kanzleisitz:
Marienplatz 5
97070Würzburg
Telefon: +49 931 88 07 470
Telefax: +49 931 88 07 473
Zweigstelle in Kitzingen:
Friedenstrasse 3
97318 Kitzingen
Telefon: +49 9321 394 7978
E-Mail: info@rechtsanwalt-fischer-würzburg.de
Internet: www.rechtsanwalt-fischer-würzburg.de, juramax.de
Verantwortlich i. S. d. Gesetzes:
Rechtsanwalt Ulrich E. Fischer
Ust-IdNr.: 257/217/41195
Zuständige Rechtsbereiche:
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Unfallregulierung
Meine Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Mittlerer Pfad 24
70499 Stuttgart
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung R+V-HaftpflichtPolice Nr.: 407 84 346517000
Berufsbezeichnung:
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde mir gemäß § 8 BRAO von der
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 98 20 0
Telefax: 0951 / 20 35 03
Internet: www.rakba.de
verliehen.
Rechtsanwaltskammer:
RA FISCHER ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Telefon: 0951 986 20-0
Telefax: 0951 2035 03
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei haben ihre Berufszulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht erworben.
Für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts gelten besondere berufsrechtliche Regelungen:
Die für mich maßgeblichen beruflichen Regelungen:
- BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte
- BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
- RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft. Die Vorschriften sind einzusehen bei www.brak.de.
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) beinhalten besondere Pflichten für die Tätigkeit der Rechtsanwälte. Dort sind beispielsweise die Zulassung als Rechtsanwalt und seine Pflichten gegenüber den Mandanten und der gegnerischen Partei geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bezogen auf bestimmte einzelne Tätigkeiten. Das RVG schreibt vor, welche Gebühren ein Rechtsanwalt hier fordern darf, und sie enthält beispielsweise das Verbot, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Berufsrecht und die maßgebenden Rechtsgrundlagen bietet die Bundesrechtsanwaltskammer hier:
http://www.brak.de/aktuelles/1.Seite/TDG.html
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