Scheidung
Die eigentliche Scheidung ist rechtlich gesehen nicht der schwierige Teil, jedoch hängen an der Scheidung verschiedene „Folgesachen“, die Probleme bereiten können. Insbesondere, wenn es um das Vermögen oder den Unterhalt geht. Gut, wenn man sich hier bereits außergerichtlich einigen konnte, indem man einen Ehevertrag abgeschlossen hatte, oder noch bereit ist, eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung zu treffen.
Gerne berate und begleite ich Sie in dieser gesamten Zeit. Bereits in der Ausbildung habe ich meinen Schwerpunkt auf das Familienrecht gelegt und verfüge über Erfahrung aus 13 Jahren Tätigkeit, die meinen Mandanten zugutekommt.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften, Riesterrenten, etc.) ist grundsätzlich mit der Ehesache verbunden, wird mit dieser vom Familiengericht geregelt.
Trennungsunterhalt
Ab der Trennung und einer Aufforderung, steht dem Unterhaltsberechtigten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Der Unterhaltspflichtige muss aber unter Berücksichtigung seines Selbstbehaltes (u.U. nach Zahlung eines etwaigen Kindesunterhaltes) leistungsfähig sein. Unterhaltsrecht ist mit die schwierigste Materie im Familienrecht.
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle und den entsprechenden Leitlinien berechnet. Es kommt auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen an, in bestimmten Fällen auf das Einkommen beider Elternteile. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit der Volljährigkeit der Kinder.
Zugewinnausgleich
Hier wird das in der Ehe erworbene Vermögen beider Ehegatten ausgeglichen. Hierunter fallen nicht Hausratsgegenstände.
Elternunterhalt
Der Elternunterhalt rückt immer häufiger in den Mittelpunkt der Fragestellungen, da die Eltern älter werden und immer öfter geklärt werden muss, ob die Eltern nicht einen Unterhaltsanspruch gegen Ihre erwachsenen Kinder haben.