Das Verkehrsrecht im Bereich der Ordnungswidrigkeit betrifft die Frage, ob gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden soll und wie die Erfolgsaussichten zu werten sind. Benötige ich bei einem Fahrverbot u.U. Zeit, weshalb ich taktisch vorgehen muss. Kann ich mit dem Richter womöglich im Rahmen des Verfahrens eine Vorgehensweise vereinbaren.
- Die Ampel war nicht Rot, sie war „orange“! – Die Polizei konnte dies gar nicht erkennen!?
- Die Ladung war doch ausreichend gesichert und ich war gar nicht zuständig, oder?
- Was passiert, wenn ich meine Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalte und Bußgelder fällig wurden?
- Ist das Bußgeld zu hoch, welche Möglichkeit habe ich dieses zu reduzieren?
- Liegt wirklich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Konnte ich den Unfall wahrnehmen?
Im Verkehrsstrafrecht gibt es verschiedene Tatbestände, bei denen man sich von Anfang an richtig verteidigen sollte. Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, es gibt eindeutig mehr Chancen in den Verhandlungen Erfolge zu erzielen, wenn man sich von Anfang an richtig verteidigt (und nicht mit der Polizei redet, auch wenn sie sehr freundlich ist).